21.04.2016 · Fachbeitrag ·
Kostenfestsetzung
Eine unangenehme Situation für beide Bevollmächtigten: Es wird heftig in der Hauptsache gestritten, wobei ein Bevollmächtigter für eine GmbH tätig ist. Aufgrund der streitigen Rechtsfragen und der Verfahrensdauer sind
unmittelbare Kontakte zur Mandantin nicht erforderlich. Diese stellt auch keine Sachstandsanfragen. Nachdem das Gericht die Klage teilweise abgewiesen und die Kosten entsprechend gequotelt hatte, stellt sich für das Kostenfestsetzungsverfahren heraus, dass die GmbH im Handelsregister gelöscht ...
11.04.2016 · Fachbeitrag ·
FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im
Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle ...
11.04.2016 · Nachricht · Kosten
Mit Beschluss vom 10.2.16 (VII ZB 56/13, Abruf-Nr. 184204 ) hat der BGH entschieden: Die Kosten für eine Prozessbürgschaft zur Vollstreckung aus einer nur gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar ...
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23.03.2016 · Fachbeitrag ·
Mehrere Auftraggeber
Mehrere Auftraggeber – was heißt das für Ihre Vergütungsabrechnung? § 7 RVG stellt klar: Jeder haftet, aber insgesamt fällt die Vergütung nur einmal an. Das Beispiel zeigt, wie Sie bei mehr als zwei Auftraggebern rechnen.
07.03.2016 · Nachricht · BVerfG
Rechtsanwälte dürfen sich beruflich nur begrenzt mit anderen Berufsgruppen zusammenschließen, § 59a Abs. 1 S. 1 BRAO. Hierdurch sollen u. a. die Einhaltung ihrer Berufspflichten und das Vertrauen in den ...
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23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Mehrere Auftraggeber
Aus § 7 RVG ergeben sich für die Haftung mehrerer Auftraggeber folgende Grundsätze: Der Rechtsanwalt (RA) kann in derselben Angelegenheit die Vergütung insgesamt nur einmal fordern. Jeder Auftraggeber schuldet das, ...
01.02.2016 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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