28.06.2017 · Fachbeitrag ·
Mustersatzungen (Teil 13)
Ein zentrales Element des Gemeinnützigkeitsrechts ist der Grundsatz der Selbstlosigkeit (§ 55 AO). Dieser findet sich in § 2 der Mustersatzung. Ergänzt wird er um das Gebot der Ausschließlichkeit der Verwendung der Mittel für satzungsmäßige Zwecke (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO in § 3). Weiter konkretisiert wird er in § 4 der Mustersatzung mit dem Begünstigungsverbot aus § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO. Dieses ist damit ebenfalls vorgeschriebener Inhalt von Satzungen steuerbegünstigter Organisationen. Es geht über das ...
22.06.2017 · Fachbeitrag ·
Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit lebt und entwickelt sich auch bei den Zwecken. Die Generalklausel des § 52 Abs. 1 AO hat sehr wohl eine Bedeutung. Das Verfahren für neue Zwecke funktioniert in der Praxis. Hier drei wichtige ...
22.06.2017 · Fachbeitrag ·
Stiftungserrichtung
Neben der Stiftungsreife bei den Stiftern (SB 17, 111) ist auch eine entsprechende „Beraterreife“ bei den Stiftungsberatern zu fordern. Deshalb soll die Beraterreife anhand von Beispielen aus der Praxis näher ...
30.05.2017 · Fachbeitrag ·
Mustersatzungen (Teil 12)
Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt (FA) im Zusammenhang mit den Formulierungen der §§ 2 und 3 der steuerlichen Mustersatzung gibt es kaum, wie der vorherige Teil (SB 17, 94) dieser Reihe gezeigt hat. Diese Bestimmungen geben auch nur den Wortlaut von Passagen der AO wieder, die die Selbstlosigkeit (§ 2) sowie die Ausschließlichkeit der Verwendung der Mittel (§ 3) betreffen. Nach § 59 AO hat das FA aber nur die Verhältnisse der Stiftung zu überprüfen. Wie die Praxis der Vorprüfungs- und ...
30.05.2017 · Fachbeitrag ·
Stiftung & Steuern
Mit der Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) in der Fassung vom 26.1.16 wurde das Erwerbskriterium des § 66 AO konkretisiert. Dies hat einen hohen Diskussionsbedarf in der Praxis angeregt.
30.05.2017 · Fachbeitrag ·
Kunststiftung
Werden Kunstwerke in privaten – nicht der Allgemeinheit zugänglichen – Räumlichkeiten untergebracht und nur teilweise gelegentlich öffentlich ausgestellt, verfolgt eine zur Bewahrung und Förderung von bildender ...
18.05.2017 · Nachricht · Spendenbescheinigung
Eine Spende zeichnet aus, dass sie freiwillig gegeben wird. Erhält eine Spenderin eine Schenkung unter der Auflage, einen Teil davon als Spende an gemeinnützige Körperschaften weiterzuleiten, handelt sie, wenn sie dem nachkommt, nicht freiwillig. Spender kann in diesem Fall höchstens der ursprüngliche Schenker sein, so das FG Düsseldorf. Wurde die Spendenbescheinigung nicht auf diesen ausgestellt, ist die Spende nicht abzugsfähig (FG Düsseldorf 26.1.17, 9 K 2395/15).
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