Es kommt bei Kontopfändungen (Anspruch D) immer wieder vor, dass der Gläubiger vergisst, auf Seite 8 bzw. 9 des amtlichen Formulars die Herausgabeanordnung anzukreuzen. Stellt sich dann aufgrund der Drittschuldnererklärung heraus, dass der Schuldner über eine Sparforderung verfügt und diese mitgepfändet wurde, hat der Gläubiger ein Problem: Denn die Bank als Drittschuldnerin zahlt die gepfändete Forderung i. d. R. nur aus, wenn ihr das Sparbuch vorgelegt wird. Was kann der Gläubiger dann tun?
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der Gerichtsvollzieher macht die Durchführung des Vollstreckungsantrags davon abhängig, dass der Gläubiger einen Kostenvorschuss von 200 EUR zahlt. Der Gläubiger legt hiergegen ...
Bei der bevorrechtigten Lohnpfändung nach § 850f Abs. 2 ZPO kommt es immer wieder zu Missverständnissen bei Gläubigern. Ein aktueller Fall des LG Karlsruhe zeigt, wie der Gläubiger diese zur Wahrung seines ...
Ein Fall aus der Praxis: Im Verhandlungstermin vor dem Familiengericht wird ein Vergleich zum Umgang mit den gemeinschaftlichen Kindern geschlossen. Er wird durch Beschlussvergleich nach § 156 Abs. 2 FamFG familiengerichtlich gebilligt. Doch der Antragsgegner lehnt den Umgang ab. Er verzieht in einen anderen Gerichtsbezirk. Wie kann der Gläubiger vollstrecken?
In der Praxis der Unterhaltsvollstreckung bei einer Lohnpfändung gemäß § 850d ZPO bestehen immer wieder Probleme, wenn es darum geht, die Kosten der Unterkunft des Schuldners zu bemessen (§ 850d Abs. 1 S. 2 ZPO).
Der Fall unserer Leserin Louisa Lorenz, Berlin, ist ein Beispiel dafür, dass sich selbst in Einkaufsmärkten Schuldnerrecherchen betreiben lassen, die zum Erfolg führen. Ihr Vorgehen zeigt zudem, dass sich ein Blick ...
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In manchen Fällen ist es ratsam, dass sich Anwälte erst einmal an die Vollstreckung „herantasten“, indem sie Teilforderungen vollstrecken. So halten sie insbesondere die Kosten für den Gläubigermandanten gering. Erbringt der Schuldner dann die Teilzahlung, stellt sich die Frage, ob hierdurch die Vollstreckung erledigt ist. Nein, sagt jetzt der BGH: Die Aufhebung eines gemäß § 802g ZPO erlassenen Haftbefehls kommt nicht bereits bei Erbringen von Teilleistungen in Betracht, sondern allenfalls bei Bewirken ...