Mit Beschluss vom 6.9.12 (VII ZB 84/10, Abruf-Nr. 123067 ) hat der BGH entschieden: Um den Nachweis der Vollstreckungsprivilegierung eines Unterhaltsanspruchs gemäß § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO zu erbringen, muss der ...
Zugunsten eines Gläubigers einer ihm verpfändeten Forderung aus einem Rentenversicherungsvertrag ist § 851c Abs. 1 ZPO jedenfalls anzuwenden, wenn er im Versicherungsvertrag als versicherte Person benannt ist und die ...
Wegen der sich aus der Regelung des § 850d ZPO ergebenden rechtlichen Schwierigkeiten bei der Pfändung aus einem Unterhaltstitel ist es in der Regel erforderlich, einem Unterhaltsgläubiger, dem Prozesskostenhilfe für die Stellung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gewährt wird, einen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt beizuordnen (9.8.12, VII ZB 84/11, Abruf-Nr. 122792).
Mit Beschluss vom 12.7.12 (V ZB 219/11, Abruf-Nr. 122802) hat der BGH klargestellt: Ist eine von der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre erfasste Sicherungshypothek erloschen, bedarf es zu deren Löschung im ...
Zum Zwangsvollstreckungsverfahren gehört bei einer Zug um Zug zu erringenden Nachbesserung auch, dass der Schuldner prüft, ob der Gläubiger die Mängel ordnungsgemäß beseitigt hat.
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Übergriffe auf Gerichtsvollzieher scheinen sich zu häufen. Zuletzt wurde im Juli 2012 in Karlsruhe ein Obergerichtsvollzieher, der zu einer Räumung erschienen war mit seiner Begleitperson getötet. Begehrt also ein Gerichtsvollzieher die Erteilung einer Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie zum Führen dieser Waffen, erscheint dies nachvollziehbar. Das VerwG Stuttgart sah dies jedoch anders.