30.07.2018 · Fachbeitrag ·
Gebäudeversicherung
Beruft sich der VR auf Eigenbrandstiftung, muss er den Nachweis erbringen. Das Eliminationsverfahren ist dazu nur eine methodische Umkehr der Beweisführung. Es enthält aber keine inhaltliche Beweiserleichterung. Hierauf wies das OLG Thüringen hin. Nach der Entscheidung müssen im ersten Schritt alle Alternativursachen vollständig festgestellt werden. Im zweiten Schritt muss jede einzelne in Betracht kommende Alternativursache mit hinreichender Gewissheit positiv ausgeschlossen werden. Es
genügt – von ...
02.07.2018 · Fachbeitrag ·
Wohngebäudeversicherung
Ein VN muss sich vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen eines für ihn tätigen Maklers auch dann zurechnen lassen, wenn dieser einen zutreffend ausgefüllten Fragebogen nicht an den VR weiterleitet, sondern eine ...
25.05.2018 · Fachbeitrag ·
Hausratversicherung
Reicht der VN verfälschte Quittungen zum Nachweis des Schadens beim VR ein, kann Leistungsfreiheit eintreten. Ob der VN sie selbst verfälscht hat, ist unerheblich. Eine arglistige Täuschung liegt insbesondere vor, ...
04.05.2018 · Fachbeitrag ·
Hausratversicherung
Die Beweiserleichterungen zum Beweismaß gelten auch für eine Entwendung durch Raub oder räuberische Erpressung gemäß § 5 Abs. 2 lit. b VHB. Daher genügt es, wenn der VN dessen äußeres Bild nachweist. Offenbleibt, inwieweit die Beweiserleichterung auch für das Vorhandensein und Abhandenkommen der versicherten Sachen gilt. So entschied es das OLG Frankfurt a. M.
04.05.2018 · Nachricht ·
Forderungsausfallversicherung
In der Forderungsausfallversicherung verstößt die Klausel „Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung dieses Vertrags“ gegen ...
04.05.2018 · Nachricht ·
Transportversicherung
Bei einem elektronischen Camcorder mit aufgeschraubtem Objektiv im Wert von insgesamt 13.500 EUR handelt es sich nicht um einen „wertvollen Gegenstand kleineren Formats“ i.S.d. AVB, sodass er nicht ständig ...
06.04.2018 · Nachricht · Hausratversicherung
Tritt ein Versicherungsfall ein, kann ein Versicherter seinen tatsächlich entstandenen Schaden immer nur einmal ersetzt verlangen. Wenn er zwei Versicherungen für dieselbe Gefahr abgeschlossen hat („Mehrfachversicherung“) kann er also nicht zweimal kassieren, sondern nur einen Betrag, der seinem Schaden entspricht. Wenn er die beiden Verträge gar abgeschlossen hat, um mehrfach abzurechnen, sind die Verträge nichtig und der Versicherte erhält gar kein Geld.
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