06.04.2018 · Nachricht · Hausratversicherung
Tritt ein Versicherungsfall ein, kann ein Versicherter seinen tatsächlich entstandenen Schaden immer nur einmal ersetzt verlangen. Wenn er zwei Versicherungen für dieselbe Gefahr abgeschlossen hat („Mehrfachversicherung“) kann er also nicht zweimal kassieren, sondern nur einen Betrag, der seinem Schaden entspricht. Wenn er die beiden Verträge gar abgeschlossen hat, um mehrfach abzurechnen, sind die Verträge nichtig und der Versicherte erhält gar kein Geld.
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04.04.2018 · Fachbeitrag ·
Wohngebäudeversicherung
Als Grundstückseinfriedung im Sinne der Wohngebäudeversicherung zählen nur solche Grenzeinrichtungen, die an oder auf der Grundstücksgrenze stehen und dazu bestimmt sind, das Grundstück gegen störende Einflüsse ...
05.03.2018 · Fachbeitrag ·
Elementarschadenversicherung
Die hochwasserbedingte Beschädigung eines Granitwehres innerhalb
eines Flussbetts fällt nicht unter das Risiko der Überschwemmung i. S. der Elementarschadenversicherung. So entschied es das OLG Frankfurt a.M.
28.02.2018 · Fachbeitrag ·
Reiserücktrittsversicherung
Die Klausel „Als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen wie auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen (z.B. nur Flug, ein gebuchtes Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung)“ wird durch den Klammerzusatz unklar. So entschied es der BGH.
05.02.2018 · Fachbeitrag ·
Gebäudeversicherung
Ein Sturmschaden ist versichert, wenn ein Sturm die maßgebliche
Ursache dafür gesetzt hat, dass Gebäudeteile, Bäume oder anderer Gegenstände auf eine versicherte Sache fallen und hierdurch einen Schaden ...
04.01.2018 · Fachbeitrag ·
Hausratversicherung
Aus massivem Gold hergestellte Armbanduhren gehören zu den im
begrenzten Umfang versicherten „Sachen aus Gold“ (§ 19 Ziffer 3 c VHB 97), auch wenn es sich um Zeitmesser handelt. Die Begrenzung der Entschädigung ...
02.01.2018 · Fachbeitrag ·
Reiserücktrittskostenversicherung
Bei einer Reiserücktrittskostenversicherung besteht nur für die in den Versicherungsbedingungen konkret und abschließend aufgeführten Ereignisse Versicherungsschutz. Diese für den blinden VN negative Entscheidung traf das Amtsgericht München.