18.08.2011 · Fachbeitrag ·
Valoren-Transportversicherung
Zum Begriff des Versicherungsfalls in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Bedingungen des Transportvertrags es nicht ausschließen, dass die VN transportiertes Bargeld bei Ablieferung zunächst einem auf ihren Namen lautenden Konto gutbringt (Heros I – BGH 25.2.11, IV ZR 117/09, Abruf-Nr. 112161 ).