06.04.2023 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Der Weg zum Postbriefkasten, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber zu übersenden, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das BSG auf die Revision einer Krankenkasse hin entschieden. Die Berufsgenossenschaft muss der Krankenkasse daher Kosten für Krankenbehandlung und geleistetes Krankengeld erstatten.
23.02.2023 · Nachricht ·
Gesetzliche Unfallversicherung
Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu dem im Sozialraum aufgestellten Getränkeautomaten auf nassem Boden und verletzt sich, ist dies als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das hat das LSG Hessen zugunsten einer Angestellten ...
09.02.2023 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Der Rückkaufswert einer gekündigten privaten Lebensversicherung ist keine beitragspflichtige Einnahme eines freiwilligen Krankenversicherten nach § 240 SGB V. Das hat das LSG Baden-Württemberg bei einem ...
20.12.2022 · Nachricht ·
Krankenversicherung
Bei der Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen eines freiwilligen Mitglieds einer Krankenkasse muss die Krankenkasse die vom Finanzamt berücksichtigten Werbungskosten für nachehelichen Unterhalt in Abzug bringen. Zu diesem Schluss ist das BSG gelangt.
08.12.2022 · Nachricht ·
Sozialversicherungspflicht
Anstellungsverträge mit GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) sind keine Scheingeschäfte (§ 117 BGB), selbst wenn sie nur deshalb in einer bei Fremdgeschäftsführern üblichen Weise gefasst wurden, um zu ...
24.11.2022 · Nachricht ·
Bausparen
Bausparkassen dürfen bei einem Bausparvertrag in der Ansparphase keine Kontoführungsgebühr verlangen. Das hat nach dem OLG Celle nun auch der BGH entschieden. Eine bislang umstrittene Frage ist somit geklärt.
22.11.2022 · Nachricht ·
Altersversorgung
Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) hat den Beitragssatz für das Jahr 2022 auf 1,8 Promille (Vorjahr 0,6 Promille) festgesetzt. Für Zusagen über Pensionskassen ist in diesem Jahr neben dem Beitrag in Höhe von 1,8 Promille ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 1,5 Promille zu entrichten. In Höhe des zusätzlichen Beitrags wird eine Dotierung des Ausgleichsfonds vorgenommen.