06.10.2020 · Nachricht ·
Landwirtschaftbetriebs-Versicherung
Ein Landwirt verletzt seine Obliegenheiten aus einer Landwirtschaftbetriebs-Versicherung grob fahrlässig, wenn er seine Heustapel nicht so lagert, dass er jeden Punkt des Stapels kontrollieren kann. Das hat das OLG Braunschweig entschieden und die 20-prozentige Leistungskürzung des Versicherers als berechtigt angesehen.