Bei der Vermietung möblierter oder teilmöblierter Wohnungen kann es zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete im Rahmen der Regelung des § 21 Abs. 2 EStG erforderlich sein, einen Zuschlag für die Möblierung zu berücksichtigen. Ein solcher Möblierungszuschlag ist jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn er sich aus einem örtlichen Mietspiegel oder aus am Markt realisierbaren Zuschlägen ermitteln lässt.
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Zuge der (einvernehmlichen) Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sind tatsächliche Feststellungen zu der Frage, ob der Arbeitnehmer dabei unter tatsächlichem ...
Eine Spende, die ein inländischer Steuerpflichtiger unmittelbar einer im EU-Ausland belegenen Einrichtung zuwendet, die die Voraussetzungen der §§ 51 ff. AO erfüllt oder bei der es sich um eine Körperschaft des ...
Leben die Eltern eines gemeinsamen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen und sind in deren Haushalt auch 2 ältere, aus einer anderen Beziehung stammende Kinder eines Elternteils aufgenommen, erhält der andere Elternteil für das gemeinsame Kind nicht den erhöhten Kindergeldbetrag für ein drittes Kind.
Nach Auffassung des FG München steht dem Steuerpflichtigen die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht für den Teil der Arbeiten zu, der in der Werkstatt des Handwerkers erledigt worden ist.
Die Ausübung einer Aktienoption erhöht rückwirkend einen im Vorjahr entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG. So lautet das Urteil des FG Münster.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
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Aufwendungen für die Beauftragung einer Eventagentur durch den
Arbeitgeber für Veranstaltungen, an denen die Arbeitnehmer teilnehmen durften, stellen Arbeitslohn dar. So urteilt das FG Köln.