Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 25. Januar 2012 (Abruf-Nr. 120897, siehe auch CB Nr. 4/2012, S. 3) den sogenannten normativen Schadensbegriff aus dem Vertragsarztrecht auf den Bereich der Privatliquidation übertragen. Zwar betrifft der Beschluss die Verurteilung eines niedergelassenen Arztes, jedoch lässt er sich auf die Privatliquidation im Krankenhaus übertragen. Insgesamt führt er zu einer Erhöhung der Strafbarkeitsrisiken wegen Abrechnungsbetruges. Wo die Risiken liegen und wie ...
In welchem Umfang müssen ärztliche Wahlleistungen durch den Wahlarzt persönlich erbracht werden, um sie dem Privatpatienten anschließend in Rechnung stellen zu können? In der Auseinandersetzung um diese häufige ...
Ein vollzeitbeschäftigter Chefarzt der Orthopädie kann sich während seiner hauptberuflichen Tätigkeit nicht in der Zusatzbezeichnung „spezielle Schmerztherapie“ weiterbilden. Dem steht entgegen, dass die ...
Das Arbeitsgericht Würzburg hat mit aktuellem Urteil vom 28. Februar 2012 (Az: 3 Ca 519/11, Abruf-Nr. 121286 ) einem Oberarzt Recht gegeben, der sich gegen die Anordnung von Rufbereitschaft zur Wehr setzte, weil tatsächlich Bereitschaftsdienst geleistet würde. Die beklagte Klinikkette könne nach den tariflichen Vorgaben nur Rufbereitschaft anordnen, wenn erfahrungsgemäß lediglich in Ausnahmefällen Arbeit anfällt. Hier wurde der Oberarzt aber in jeder Rufbereitschaft zu längeren Einsätzen angefordert.
Bei Vertragsverhandlungen über den Abschluss von Chefarztdienstverträgen sollte es das Ziel beider Vertragspartner sein, den Vertrag so zu gestalten, dass sich beide darin „wiederfinden“ können.
Im Urteil vom 14. Dezember 2011 (Az: 1 U 172/05, Abruf-Nr. 121382 ) hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken mit der Frage zu beschäftigen, welche Anforderungen an eine hypothetische Einwilligung der Eltern ...
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Die ständige Anwesenheit eines Arztes ist zwingende Voraussetzung für die Abrechenbarkeit des in 8-980 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) Version 2008 definierten Standards. So hat das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 19. Januar 2012 entschieden (Az: L 5 KR 97/11, Abruf-Nr. 121285 ).