Seit Oktober 2024 besteht bei Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung die Möglichkeit zur Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB), wenn ein Versicherter seine Gesundheitskarte vergessen hat oder die Karte nicht eingelesen werden kann, z. B. aufgrund eines Defekts. Auch Krankenhausärzte, die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind, können in diesem Rahmen auf die eEB zurückgreifen. Die eEB soll die bisherige Ersatzbescheinigung in Papierform ersetzen.
Am 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot, die Selbsttötung „geschäftsmäßig zu fördern“, für verfasungswidrig erklärt. Da seither eine eindeutige Regelung durch den Gesetzgeber fehlt, befindet ...
Wenn künstliche Intelligenz (KI) etwa in der Diagnostik in der Klinik eingesetzt wird, wirft dies haftungsrechtliche Fragen auf für den Fall einer fehlerhaften Behandlung. Für die Patientenaufklärung gelten beim ...
Regelmäßig arbeiten Krankenhausärzte auch an Feiertagen. Wenn ein Feiertagsdienst auf einen Werktag fällt und der Arzt für seine Arbeit keinen Freizeitausgleich erhält, stehen ihm für jede geleistete Stunde 235 Prozent des auf eine Stunde heruntergebrochenen Tabellenentgelts seiner Entgeltgruppe im Tarifvertrag zu. Dabei erfüllt der Arbeitgeber auch dann seine vertragliche Pflicht, wenn er 135 Prozent als Zuschläge konkret auszahlt und 100 Prozent dem Stundenkonto gutschreibt. (Landesarbeitsgericht [LAG] ...
Nach langen Sondierungen haben der Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) eine Einigung in der Tarifrunde 2024/25 erzielt. Die angekündigten Streiks und Arbeitskampfmaßnahmen ...
Frage: „In welchem Umfang ist ein angestellter (Chef-)Arzt nach Renteneintritt noch verpflichtet, seinen früheren Arbeitgeber bei Haftungsfällen, in Klageverfahren etc. zu unterstützen und hierbei mitzuwirken?“
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Seit dem 01.11.2024 können sogenannte Blankoverordnungen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in der Physiotherapie ausgestellt werden. Diese gilt für über 100 Schulter-Diagnosen aus der physiotherapeutischen Diagnosegruppe EX. Grundlage ist der „Vertrag nach § 125a (Sozialgesetzbuch) SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie“ inklusive der Anlagen ( iww.de/s12285 ). Viele Krankenhäuser betreiben Physiotherapieabteilungen, die ...