18.09.2012 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Die Stiftung ist eine juristische Person, in der ein bestimmtes Vermögen rechtlich verselbstständigt wird, um dauerhaft einen bestimmten Zweck nach dem Willen des Stifters zu verfolgen. Im Vordergrund steht also die Gemeinnützigkeit der Stiftung, die auch der Grund für steuerrechtliche Vergünstigungen ist. Nach § 55 AO gilt der Grundsatz der Selbstlosigkeit. In Grenzen ist es jedoch auch einer Stiftung möglich, den Stifter und seine Angehörigen zu unterstützen.
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29.05.2012 · Fachbeitrag ·
Vorweggenommene Erbfolge
Bei der Vermögensübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge ist der vorbehaltene Nießbrauch durch den Schenker ein beliebtes Gestaltungsinstrument. Seine Attraktivität hat sich durch die Erbschaftsteuerreform ...
26.04.2012 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Verstirbt ein Ehegatte und wird er von seinem Ehepartner und seinem Kind beerbt, möchte der überlebende Ehegatte seinem Kind im Zuge der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oft seinen Anteil an einem ...
26.04.2012 · Fachbeitrag ·
Gemeinschaftliches Testament
Ein gemeinschaftliches Testament kann auch dann wirksam errichtet werden, wenn der andere Ehegatte erst nach längerer Zeit beitritt und im Zeitpunkt des Beitritts der Wille des ersttestierenden Ehegatten zur gemeinschaftlichen Testierung weiterhin besteht (OLG München 1.12.11, 31 Wx 249/10, ZErb 12, 14, Abruf-Nr. 121075 ).