Der BGH hat aktuell entschieden: Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis ...
Der Umfang der Fortbildungspflicht für Fachanwälte beträgt seit dem 1.1.15 15 statt bisher 10 Stunden. Das IWW-Institut ermöglicht Ihnen, Ihrer Fortbildungspflicht bequem und ohne Reiseaufwand nachzukommen.
Das GNotKG wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen daher dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( https://www.facebook.com/groups/gnotkg/?fref=ts ). Unsere Gruppe, die bereits aus fast 200 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Beim Erbscheinsantrag trifft den Beteiligten eine allgemeine Mitwirkungspflicht gem. § 27 FamFG. Wenn ein Beteiligter in der ihm zumutbaren Weise alle gem. § 2354 BGB erforderlichen Angaben gemacht und hierzu die mit ...
Das einheitliche Internationale Erbrecht in Europa und damit auch in Deutschland ist Rechtswirklichkeit geworden. Seit dem 17.8.15 haben sich wesentliche und vertraute Grundlagen des deutschen Erbfolgesystems in Fällen ...
Gratis für Sie: das Neueste zu Abmahnung und Kündigung
Von israelfeindlichen Posts des Arbeitnehmers bis zur Entfernung einer zu unbestimmten Abmahnung aus der Personalakte: AA Arbeitsrecht aktiv stellt Ihnen die aktuelle Rechtsprechung zu Abmahnung und Kündigung in einer neuen Sonderausgabe vor.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2024 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Wenn die Erklärung der Erbausschlagung durch den gesetzlichen Vertreter eines Vereins (hier Tierschutzverein) mangels Vertretungsmacht (z.B. wegen der erforderlichen Gesamtvertretung) gegenüber dem Nachlassgericht unwirksam ist, ist die Erbausschlagung auch nicht nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht wirksam. Auf die amtsempfangsbedürftige Willenserklärung sind diese Grundsätze nicht anwendbar, weil das Nachlassgericht als Empfänger kein zu schützendes Vertrauen entwickelt (OLG Bremen ...