Das OLG Rostock ist zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit aufgerufen, nachdem sich sowohl das AG Tostedt als auch das AG Stralsund für die Erhebung und Einziehung der Gebühr für die Erbausschlagungserklärung vom 25.10.11 vor dem AG Stralsund f ür unzuständig erklärt haben.
Die Beteiligte zu 1) (B) ist Berufsbetreuerin und hat in der ehemaligen DDR einen Studienabschluss in der Fachrichtung „Soziale Betriebswirtschaft/Ingenieurökonomie der elektrotechnischen und elektronischen ...
Bundespräsident Joachim Gauck wird am 18. Oktober 2012 auf Einladung des Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe reisen. Neben Gesprächen mit den Richterinnen und Richtern sind Begegnungen des Bundespräsidenten mit ...
Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann aus denselben Gründen wie die ausdrücklich erklärte Annahme der Erbschaft angefochten werden – insbesondere wegen eines Eigenschaftsirrtums. Denn das BGB stellt die Anfechtbarkeit der fingierten Annahmeerklärung der Anfechtbarkeit der ausdrücklichen Erklärung gleich. Die in § 1944 BGB vorgesehene Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beginnt für den minderjährigen Erben erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der letzte von den gemeinsam Erziehungsberechtigten erstmals ...
Dem Bewerber um eine ausgeschriebene Stelle steht nur dann ein Anspruch auf rechtsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung zu, wenn auch eine Ernennung vorgenommen wird. Der Dienstherr darf ein eingeleitetes ...
Die Festschrift setzt sich zusammen aus einer bunten Sammlung professioneller Beiträge, etwa zur Unternehmensnachfolge, zum Pflichtteilsrecht und zur Erbschaftsteuer. Das Werk enthält neben Beiträgen von etlichen ...
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Nimmt ein Bestattungsunternehmer die Beerdigung eines Verstorbenen ohne Auftrag vor, weil sich niemand der nächsten Angehörigen des Hinterbliebenen bereitgefunden hat, für die Bestattung zu sorgen, kommt ein Aufwendungsersatzanspruch des Unternehmers nach den §§ 670, 677, 679, 683 BGB gegen die Person in Betracht, die nach Maßgabe des jeweils anwendbaren Landesbestattungsgesetzes vorrangig bestattungspflichtig ist (BGH 17.11.11, III ZR 53/11, Abruf-Nr. 120019 ).