Ein von § 2107 BGB abweichender Wille des Erblassers hat Vorrang, wenn er durch Testamentsauslegung ermittelt werden kann. Als Anhaltspunkt hierfür genügt eine testamentarische Regelung, wonach die Anordnung der Nacherbfolge derart sichergestellt werden soll, dass der Nachlass möglichst unabhängig von etwaigen Verbindlichkeiten, die auf den Vorerben zukommen könnten, erhalten bleibt. Nicht entgegensteht, dass das Testament notariell errichtet und § 2107 BGB dort nicht ausdrücklich angesprochen ist ...
Die von dem Prozessbevollmächtigten des Alleinerben einer verstorbenen Rechtsanwältin unterzeichnete Gebührenrechnung genügt den formalen Anforderungen, wenn sich der wesentliche Inhalt der Gebührenrechnung ...
Die Bestattungspflicht des leiblichen Kindes ist ausnahmsweise unbillig, wenn dem Verstorbenen (gleichzeitig mit dem anderen Elternteil) das Sorgerecht gemäß § 1671 Abs. 5 BGB a.F. gerichtlich entzogen wurde, weil ...
Berechtigt ein vollstreckbarer Titel eine Erbengemeinschaft zur Einsicht in Unterlagen, muss die Einsicht entweder allen Miterben gleichzeitig oder nur einem von den Anderen bevollmächtigten Miterben gewährt werden (AG Augsburg 30.7.12, 1 M 13179/12).
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Nacherbeneinsetzung der Beschwerdegegnerin, einer Tochter des Erblassers, gemäß § 2107 BGB weggefallen ist, weil der zum Vorerben eingesetzte Sohn des Erblassers seinerseits ...
Der Ehemann stellt nach dem Tod seiner Ehefrau einen Erbscheinsantrag. Sein Interesse geht dahin, als Vollerbe ausgewiesen zu werden anstatt nur als durch erneute Heirat auflösend bedingter Vollerbe. Das OLG weist das ...
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