29.02.2012 · Fachbeitrag ·
ErbStR 2011
Nachdem in der ErbBstg 02/12, 50 die Aussagen der neuen ErbStR 2011 zur Behandlung des Zugewinnausgleichs im Fall des § 5 Abs. 1 ErbStG erläutert wurden, geht der folgende Beitrag auf die Aussagen der ErbStR 2011 zum Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 2 ErbStG ein. Die ErbStR 2011 zu § 5 Abs. 2 ErbStG sind inhaltlich an die Rechtsprechung des BFH angepasst worden und eröffnen den im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH weitere interessante ...
30.01.2012 · Fachbeitrag ·
ErbStR 2011
Die ErbStR 2003 zum Zugewinnausgleich waren aufgrund der Erbschaftsteuerreform 2009, insbesondere aber aufgrund der Rechtsprechung des BFH in weiten Teilen überholt. Mit den ErbStR und ErbStH 2011 sind nun die ...
21.12.2011 · Fachbeitrag ·
Erbschaftsteuerrichtlinien 2011
Zu den ErbStR 2011 ist noch im Dezember 2011 die Zustimmung des Bundesrats herbeigeführt worden. Die ErbStR 2011 sehen eine Fülle von Neuerungen vor (hierzu Brüggemann, ErbBstg 11, 285 ff.). Unter anderem erfolgt ...
15.11.2011 · Fachbeitrag ·
Betriebsvermögen
Dem Übergang einer klassischen Betriebsaufspaltung zwischen einer Besitzgesellschaft in der Rechtsform eines Personenunternehmens und der Betriebsgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft liegt im Ergebnis die einheitliche Übertragung von zwei Unternehmen zugrunde. Während einkommensteuerlich eine Buchwertübertragung gemäß § 6 Abs. 3 EStG gewünscht wird, ist schenkung- bzw. erbschaftsteuerlich zu prüfen, wie der Unternehmenswert der Betriebsaufspaltung zu ermitteln ist und ob für die ...
27.09.2011 · Fachbeitrag ·
Betriebsvermögen
Der Verwaltungsvermögenstest ist für die Entlastung der Unternehmensnachfolge von existenzieller Bedeutung. Verfahrensrechtlich ist aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 zu beachten, dass gemäß § 13b Abs.
03.08.2011 · Fachbeitrag ·
Betriebsvermögen
Anteile an einer Personengesellschaft werden regelmäßig mit dem Ziel verschenkt, einerseits die schenkungsteuerlichen Steuerverschonungen gemäß §§ 13a, 13b ErbStG zu erhalten, andererseits aber auch einkommensteuerlich eine unentgeltliche Übertragung gemäß § 6 Abs. 3 EStG unter Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven zu realisieren. Problematisch sind solche Übertragungen in der Regel dann, wenn neben dem Gesellschaftsanteil auch noch Sonderbetriebsvermögen (SBV) vorhanden ist.