Ein bloßes Schenkungsversprechen ist nur wirksam, wenn es notariell vereinbart wird. Ansonsten muss eine Schenkung auch vollzogen werden, damit sie wirksam wird. Will der Schenker die Sache weiter nutzen, empfiehlt sich eine genaue schriftliche Dokumentation des Schenkungsvorgangs.
Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, von dem Versicherungsunternehmen erstattet, weil der ...
Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben (BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, Abruf-Nr. 140010 ).
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein Nachlasspfleger bestellt und von diesem die Bewilligung der Löschung des Grundpfandrechts verlangt werden könnte (BGH 14.11.13, V ZB 204/12, Abruf-Nr. 140003 ).
Der BFH hat zu dem ab 2009 geltenden ErbStG entschieden, dass die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens (1 BvL 21/12) auf Antrag des Steuerpflichtigen ...
Die Pauschalierung der ESt bei Sachzuwendungen und Geschenken kommt gemäß § 37b EStG nur dann zum Tragen, wenn und soweit der Empfänger dadurch Einkünfte gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 EStG i.V. mit §§ 13 bis 24 EStG ...
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Mit Inkrafttreten der EU-ErbVO zum 1.8.15 wird sich das auf die Erbfolge eines Erblassers anzuwendende Recht grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes richten. Die Ausnahme bestätigt die Regel – so auch in der neuen EU-ErbVO. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen Staat, richtet sich die Erbfolge nach dem Recht dieses Staates.