Der Erlass ist auf alle Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.08 entstanden ist, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Entsprechendes gilt für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31.12.06 und vor dem 1.1.09 entstanden ist, wenn der Erwerber einen Antrag nach Art. 3 ErbStRG gestellt hat (Ländererlass vom 9.10.13, BStBl I 13, 1362).
Das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2013 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen. Daher bleiben gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen ...
Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter des unbekannten Erben. Zu seinen Pflichten gehört auch die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung (FG Saarland 10.9.13, 1 V 1229/13).
Der BFH hält nicht mehr an seiner Rechtsprechung fest, nach der eine Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids ausscheidet, wenn zu erwarten ist, dass das BVerfG lediglich die Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit dem Grundgesetz (GG) aussprechen und dem Gesetzgeber eine Nachbesserungspflicht für die Zukunft aufgeben wird.
Das Kind hat als Gesamtrechtsnachfolger seiner Mutter einen Anspruch auf Vertragsanpassung gegenüber den übrigen Gesellschaftern, wenn sich die Differenz zwischen dem Buchwertanteil der Erblasserin und ihrem ...
Um die Abwicklung internationaler Erbfälle zu erleichtern, wird am 16.8.15 das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) als einheitlicher Nachweis eingeführt.
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Es kann regelmäßig angenommen werden, dass mit zunehmendem Alter eines Menschen auch dessen Hilfsbedürftigkeit zunimmt. Wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, kann schon bei einem über 80 Jahre alten Menschen von einer Hilfsbedürftigkeit auszugehen sein, ohne dass es hierzu eines Nachweises in Form eines ärztlichen Attests oder vergleichbarer Bescheinigungen bedarf.