18.08.2016 · Fachbeitrag ·
Elterliche Sorge
Ist das Kindeswohl gefährdet, können gem. § 1666 Abs. 4 BGB auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten erlassen werden. Hierzu gehört auch z. B. ein Kontakt- oder Näherungsverbot. Wenn eine 16-Jährige einen 30 Jahre älteren Partner liebt, kann dies ein Akt achtenswerter Selbstbestimmung sein. Der Entscheidung der 16-Jährigen kann ein solches Gewicht beizumessen sein, dass der Kindeswille nicht übergangen werden kann, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde (OLG Brandenburg 25.2.16, 9 UF ...
18.08.2016 · Fachbeitrag ·
Abstammungsrecht
Wenn ein Kind im Wege einer künstlichen Befruchtung in eine ausländische gleichgeschlechtliche Ehe hineingeboren wird, ist die nach ausländischem Recht bestehende sog. Ko-Mutterschaft in Deutschland zu akzeptieren.
20.06.2016 · Fachbeitrag ·
Religiöse Kindererziehung
Einem Vormund oder Pfleger steht gem. § 3 Abs. 2 KErzG nur das Recht zu, erstmals die Religionszugehörigkeit des Kindes zu bestimmen. Eine Änderung der Religionszugehörigkeit ist nicht möglich. Eindeutig ist eine ...
30.05.2016 · Nachricht · Religiöse Kindererziehung
Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit ihres Kindes, bleibt diese Bestimmung auch verbindlich, wenn das Kind – nach einem Entzug der elterlichen Sorge unter vormundschaftlicher Verantwortung des Jugendamts – in einer Pflegefamilie aufwächst, die einer anderen Religion angehört und nach dieser lebt. Der Vormund ist nicht befugt, die Erstbestimmung der leiblichen Eltern zu ändern (OLG Hamm 29.3.16, 2 UF 223/15).
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20.04.2016 · Fachbeitrag ·
Umgangsrecht
Auch bei Umgangsregelungen ist unmittelbarer Zwang möglich, soweit er sich nicht gegen das Kind richtet, § 90 Abs. 2 FamFG. Im Regelfall ist dies aber nicht sinnvoll. Denn hierdurch kann nicht ein im Kindeswohl ...
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04.04.2016 · Fachbeitrag ·
Elterliche Sorge
Ob ein Kind geimpft wird oder nicht, ist eine bedeutsame Angelegenheit i. S. des § 1628 S. 1 BGB. Bei Dissens der Kindeseltern kann das Familiengericht die Entscheidung über konkret durchzuführende Impfungen einem ...
20.11.2015 · Fachbeitrag ·
Umgangsrecht
Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet, strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären. Es bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob die Verfahrensdauer angemessen ist. Dabei ist auch das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten zu berücksichtigen (BVerfG 25.4.15, 1 BvR 3326/14, FamRZ 15, 1093, Abruf-Nr. 145699 ).