Allein der Wille des Kindes rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug, erst recht nicht im Wege der einstweiligen Anordnung (OLG Hamm 22.6.15, II-4 UF 16/15, Abruf-Nr. 145096 ).
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen den befristeten Ausschluss des Umgangsrechts eines Vaters mit seinem Kind und gegen das Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs im Umgangsverfahren nicht ...
1. Haben die Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes angelegt, damit auf dieses Einzahlungen Dritter wie z.B. der Großeltern vorgenommen werden können, spricht dies für das Kind als Forderungsinhaber, auch ...
Das BVerfG hat in einem Beschluss vom 19.11.14 (1 BvR 1178/14) bestätigt, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entziehung der elterlichen Sorge hoch sind: Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte im Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre.
a) Gegen das Jugendamt, das in seiner Eigenschaft als Amtsvormund an einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich beteiligt ist, kann im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Dass im Rahmen der ...
Ein deutsches Familiengericht ist berechtigt, eine ausländische Sorgerechtsentscheidung abzuändern, wenn das Kindeswohl dies gebietet (OLG Hamm 15.9.14, 3 UF 109/13).
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Im Vollstreckungsverfahren wird die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung nicht überprüft. Neue Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels jedoch zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels und auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 93 Abs. 1 Nr. 4 FamFG gestützt ist und gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die zu vollstreckende gerichtliche Entscheidung keine dem Wohl des Kindes dienliche ...