Besteht in einem Unterhaltsverfahren Veranlassung, einem Beteiligten fiktive Einkünfte zuzurechnen, sind bei der Höhe der erzielbaren Ein-künfte die Erwerbsfähigkeit des Beteiligten und seine Erwerbsmöglichkeiten unter Einbeziehung der tatsächlichen Gegebenheiten am Arbeitsmarkt zu berücksichtigen und der erzielbare Arbeitslohn danach individuell zu bestimmen (BVerfG 18.6.12, 1 BvR 774/10, NJW 12, 2420, Abruf-Nr. 123124 ).
Betreut die Ehefrau nach der Scheidung einer 20-jährigen Ehe vier aus der Ehe hervorgegangene Kinder, hat sie nach den Umständen des Einzelfalls einen anteiligen Betreuungsunterhaltsanspruch aus § 1570 Abs.
Ab dem Monat, in dem der Ehescheidungsantrag zugestellt wird, erfolgt kein Ausgleich der Rentenanwartschaften über den Versorgungsausgleich mehr. Arbeitet ein Ehegatte nicht oder nur in Teilzeit, fehlen ihm dadurch ...
Die Belastung des betreuenden Elternteils durch berufliche Ausbildungs-, Fortbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahmen (hier: Habilitationsverfahren) stellt keinen elternbezogenen Grund i.S.v. § 1570 Abs. 2 BGB dar (BGH 8.8.2012, XII ZR 97/10).
Das Vermögen, das ein Unterhaltspflichtiger nach der Scheidung erbt, erhöht den nachehelichen Unterhaltsanspruch nur, soweit das Erbe konkret während der Ehe erwartet wurde (BGH, Urteil vom 11.07.2012, XII ZR 72/10, ...
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Nach einer künstlichen Befruchtung mit anonym gespendetem Samen ist späterer Unterhaltsschuldner nicht der Staat. Das Kind hat keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am 22. Mai 2012 verkündeten Urteil entschied (Az.: 12 S 2935/11).