Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, formell ausreichend (BGH 6.7.11, VIII ZR 317/10, Abruf-Nr. 112341 ).
Zur Auslegung des Tenors eines Urteils auf Zustimmung zur Erhöhung der Wohnraummiete, in dem der Monat, ab dem die erhöhte Miete geschuldet ist, nicht genannt ist (BGH 8.6.11, VIII ZR 204/10, Abruf-Nr. 112302 ).
Die letzte Betriebskostenabrechnung ist Grundlage für eine Anpassung der Vorauszahlungen, hindert aber nicht die Berücksichtigung anderer
– bereits eingetretener oder noch eintretender – Umstände, von denen die ...
Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu „weißen“, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters nach § 307 BGB unwirksam, da der Begriff „weißen“ bei der nach § 305c Abs. 2 BGB gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung jedenfalls auch dahin verstanden werden kann, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen in weißer Farbe vorzunehmen hat (BGH 21.9.11, VIII ZR 47/11, Abruf-Nr. 114113 ).
§ 556 Abs. 3 S. 1, Abs. 4 BGB steht einer einmaligen einvernehmlichen Verlängerung der jährlichen Abrechnungsperiode zum Zwecke der Umstellung auf eine kalenderjährliche Abrechnung nicht entgegen (BGH 27.7.
Nach Ende des Mietverhältnisses ist eine der entscheidenden Fragen, was geschieht mit der vom Mieter geleisteten Kaution. Der folgende Beitrag zeigt, welche Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter treffen und welche ...
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Der dritte Teil des Beitrags rund um das Abnahmeprotokoll behandelt praxisrelevante Einzel- und Abgrenzungsfragen zum Abnahmeprotokoll und gibt Praxistipps, wie das Protokoll richtig ausgefüllt wird