Die Nettokaltmiete über zahlreiche online verfügbare Angebotsmieten zu ermitteln und die kalten Betriebskosten aufgrund der Daten von Leistungsbeziehern nach SGB II zu erheben, kann ein schlüssiges Konzept für die Bruttokaltmiete nach der Rechtsprechung des BSG darstellen und zu einer zutreffenden Angemessenheitsgrenze nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II führen.
Die bloße Bestellung zum Verwalter einer Wohnungseigentumsgemeinschaft genügt noch nicht, im Rechtsverkehr gegenüber Dritten – hier einem Handwerksunternehmen – eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht der WEG ...
Für eine auf Eigenbedarf gestützte Räumungsverurteilung genügt es, wenn der Mieter den Eigenbedarf mit Nichtwissen bestreitet; der Vermieter muss hingegen den Vollbeweis für den behaupteten Eigenbedarf erbringen.
Verwertungskündigungen zählen in der Beratungspraxis zu den ungeliebten Mandaten. Ihre Bearbeitung ist für Anwälte und – wie der Fall zeigt – auch für Gerichte in hohem Grad fehleranfällig. Entscheidungen des ...
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Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts n„benötigt“. Darüber, wann diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es in der Praxis immer wieder zum Streit. Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass auch eine Nutzung (nur) als Zweitwohnung den Eigenbedarfsregeln unterfallen kann.