Entscheidungen zur Transparenz von AGB gewinnen zunehmend an Bedeutung. Transparenzverstöße sind nicht nur in Verbraucherverträgen relevant. Sie entsprechen zudem nicht den Gebräuchen und Gepflogenheiten des Handelsverkehrs (vgl. § 310 Abs. 1 S. 2 BGB) und führen auch gegenüber einem Unternehmer zur Unwirksamkeit formularmäßiger Geschäftsbedingungen. Der BGH zeigt am Beispiel einer Verlängerungsklausel in einem Werbevertrag, worauf bei der Prüfung zu achten ist.
Werden ältere Wohngebäude veräußert, will der Erwerber häufig wesentliche Umgestaltungen vornehmen. Handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme i. S. d. § 555b BGB, muss der Mieter diese gemäß § 555d BGB ...
Mit § 202 Abs. 2 BGB hat der Gesetzgeber das bis dahin geltende strikte Verbot einer rechtsgeschäftlichen Verlängerung der Verjährung (§ 225 a.F. BGB) mit Wirkung zum 1.1.02 aufgehoben. Danach kann die Verjährung ...
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB auch in Fällen (unmittelbar) anwendbar ist, in denen der Hauptmieter mit der Weitervermietung der betreffenden Wohnung keinen Gewinn zu erzielen beabsichtigt, sondern sie als Arbeitgeber Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt. (BGH 7.1.18, VIII ZR 241/16.
Eigentümer leer stehender Häuser oder leicht zugänglicher Grundstücke müssen damit rechnen, dass diese von unbekannten Hausbesetzern oder Reisenden jeglicher Nationalität okkupiert werden. Will sich der ...
Fällt die Preisbindung für eine vermietete Wohnung weg, so bleibt für Altmieter die ursprüngliche Vereinbarung der Abrechnung nach Wirtschaftseinheiten auch im preisfreien Wohnungsbau weiter bestehen.
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Der Haus- und Grundbesitzerverein München hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe unveröffentlichter Einzeldaten zu den Mietspiegeln der Jahre 2015 und 2017 für München (VG München 6.12.17, M 7 K 16.2053 und M 7 K 17.5186, Abruf-Nr. 198842 ).