Nach Ansicht des LG Wuppertal hätte ein Mieter bei Ende des Mietverhältnisses Dübel entfernen und Löcher fachgerecht verschließen müssen. Zudem sei er verpflichtet gewesen, einen Latexfarbanstrich zu beseitigen oder entsprechend vorzubehandeln (16.7.20, 9 S 18/20, Abruf-Nr. 217392 ).
Mieter mit einem Messie-Syndrom werden für Vermieter zum Problem, wenn sie dadurch ihre Wohnung erheblich vernachlässigen. Der Beitrag
erläutert, was Sie bei einer Kündigung beachten müssen.
Mieter M. zieht aus. Er hinterlässt eine Duschkabine, die er, ohne sich mit Vermieter V. abzustimmen, anstelle einer Badewanne angebracht hatte. In verschiedenen Räumen hat er den fest fixierten Teppichboden ebenfalls ...
Mieter, die wegen der Corona-Krise unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind und Vermieter, die deswegen mit Zahlungsausfällen
zurechtkommen müssen, können sich u. U. mit einer Ratenzahlungsvereinbarung helfen. Was es dabei zu bedenken gilt, klärt der folgende Beitrag.
Nach dem BGH ist eine Gebrauchsüberlassung an Dritte (ohne Genehmigung des Vermieters) allenfalls dann berechtigt und nicht unbefugt i. S. d.
§ 540 Abs. 1, § 543 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2, § 553 Abs.
Auch eine schwere Krankheit des Mieters rechtfertigt keine fristlose
Kündigung des Gewerbemietraumvertrags (OLG Rostock 9.7.20, 3 U 79/19, Abruf-Nr. 217390 ).
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