Wer vermögende Mandanten berät, sollte die „Immo-GmbH“ im Repertoire haben: In Verbindung mit der erweiterten Grundstückskürzung kann sie die Steuerlast drastisch senken. Oder Sie machen sich mit einer klassischen Holding gleich das Konzernprivileg zunutze. Die Sonderausgabe zeigt, wie es geht!
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