Entgegen der Auffassung des Erstgerichts entsteht in den Fällen, dass ein verfahrenseinleitender Antrag zurückgenommen wird und der Antragsgegner auf Kostenerstattung verzichtet, eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG (OLG Zweibrücken 23.2.15, 6 WF 22/15).
Ändert das Gericht (hier: Berufungsgericht) die im instanzabschließenden Urteil getroffene Kostenentscheidung auf Gegenvorstellung einer Partei durch nachträglichen Beschluss, eröffnet diese Verfahrensweise nicht ...
Der BGH legt die „neuen“ Rechte des Gegners einer PKH-Partei eng aus und stellt klar: § 117 Abs. 2 S. 2 ZPO gewährt dem Gegner eines Antrags auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kein subjektives Recht auf ...
Die zuletzt vorgenommenen Änderungen im Prozesskostenhilferecht liegen zwar schon einige Zeit zurück (Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- (PKH) und Beratungshilferechts vom 31.8.13, BGBl I 2013, 3533). Gebührenrechtlich haben Sie aber große Bedeutung. Der Beitrag fasst die wichtigsten geänderten Punkte zusammen.
Bestimmend und praxisrelevant für die Erstattungsfähigkeit von Gebühren ist die obergerichtliche Rechtsprechung. Dieser und ein Folgebeitrag fassen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen strukturiert zusammen.
Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts eines Ordnungsgeldantrags – auch betreffend einen betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch – ist im Regelfall von einem Bruchteil des Werts der Hauptsache ...
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Für die im gerichtlichen Verfahren zu erteilende Genehmigung eines Hofübergabevertrags ist nach dem zum 1.8.13 in Kraft getretenen GNotGK (lediglich) eine Gerichtsgebühr mit einem Gebührensatz von 0,5 nach dem Kostenverzeichnis (KV) Nr. 15112 zu erheben (OLG Hamm 16.4.15, 15 W 13/15).