Nach der amtlichen Anmerkung zu Nr. 1000 VV-RVG entsteht eine Einigungsgebühr in gerichtlichen Verfahren, in denen Betragsrahmengebühren anfallen, als zusätzliche Gebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Beteiligten über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht (SG Frankfurt 19.6.13, S 7 SF 176/13 E).
Erscheint in einem Anwaltsprozess für die Gegenseite kein Rechtsanwalt, erhält der erschienene Anwalt – vorbehaltlich der sonstigen Voraussetzungen nach Nr. 3105 VV RVG – nur eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr, ...
Die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens werden nicht Gegenstand der Kostenentscheidung eines sich anschließenden Klageverfahrens, wenn nicht der Antragsgegner, sondern ausschließlich dessen Streithelfer aus ...
Von einem überdurchschnittlichen Umfang oder einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit der Tätigkeit eines Rechtsanwalts, die eine Überschreitung der Regelgebühr von 1,3 rechtfertigt, kann bei einer Gebrauchsmuster-/Gemeinschaftsgeschmacksmustersache nicht pauschal ausgegangen werden (BGH 13.11.2013, X ZR 171/12).
Der dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag, die Erfolgsaussichten einer gegnerischen Nichtzulassungsbeschwerde vor deren Begründung lediglich anhand des bis zum Abschluss des ...
Zum 1.2.14 wird der Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht: Das EU-weit geltende SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahren löst nationale Zahlverfahren ab.
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Wendet sich der anwaltlich vertretene Antragsgegner mit dem Kostenwiderspruch gegen die im Verfügungsverfahren gegen ihn ergangene Kostenentscheidung, fällt auf seiner Seite keine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Ziffer 1 VV RVG aus dem Gegenstandswert des Verfügungsverfahrens an (BGH 15.8.13, I ZB 68/12).