Zinsen und vorprozessuale Anwaltskosten sind als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, wenn der Hauptanspruch selbst übereinstimmend ganz oder teilweise für erledigt erklärt worden ist (BGH 4.4.12, IV ZB 19/11, Abruf-Nr. 121415 ).
Die Verfahrensgebühr entsteht bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information der Partei. Einer nach außen erkennbaren Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwalts bedarf es nicht (OLG Naumburg ...
Fechten Wohnungseigentümer (Kläger) einen Mehrheitsbeschluss der übrigen Eigentümer (Beklagte) an, werden diese als einzelne Streitgenossen in Anspruch genommen. Die Beklagten werden demzufolge gegenüber dem ...
Bei Zusammentreffen einer gemäß VV Vorbem. 3 Abs. 4 vorzunehmenden Anrechnung mit der nach § 15 Abs. 3 RVG gebotenen Abgleichung muss zunächst die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden. Erst danach ist festzustellen, ob die Kappungsgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG eingreift.
In Verfahren über die Bewilligung von PKH, in denen ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, kann eine Terminsgebühr nicht anfallen (BGH 28.2.12, XI ZB 15/11, Abruf-Nr. 120921 ).
Bei der Festsetzung des Streitwerts einer auf Abberufung des Verwalters gerichteten Verpflichtungsklage ist im Regelfall das Gesamtinteresse nach dem in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Verwalterhonorar und ...
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Welchen Einfluss hat es auf die Gebühren, wenn der Auftrag vorzeitig endet, z.B. weil der Mandant kündigt, der Anwalt seine Zulassung aufgibt oder sich die Angelegenheit erledigt? Nach § 15 Abs. 4 RVG gilt der Grundsatz, dass ein vorzeitiges Ende der Angelegenheit auf die bereits entstandenen Gebühren ohne Einfluss ist. Welche konkrete Vergütung der Anwalt verlangen kann, soll anhand der wichtigsten Fallkonstellationen gezeigt werden.