Es gibt einen interessanten Professoren-Gesetzesvorschlag für eine „GmbH in Verantwortungseigentum“. Vorgeschlagen wird eine neue Form der GmbH, die einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen in Verantwortungseigentum bieten soll. Basis des Vorschlags sind konzeptionelle Ideen einer „Stiftung Verantwortungseigentum“ ( www.stiftung-verantwortungseigentum.de ). Im Impressum heißt es dort u. a. „Angaben gemäß § 5 TMG: Stiftung Verantwortungseigentum (derzeit in Gründung)“. Das irritiert, gibt es doch ...
Organvergütungen sind heftig in der Diskussion. Wir lesen etwa davon, dass die Staatsanwaltschaft bei einer großen gemeinnützigen Organisation wegen überzogener Gehälter ermittelt (Editorial DB 03/2020).
Allmählich erwachen das Land und unsere Wirtschaft aus den Corona-Einschränkungen: Die einen fordern Verzicht auf Abstand, manche verweisen dazu auf ihre Grundrechte. Das überzeugt mich nicht wirklich.
Der BFH hat sich zu dem Thema der Umsatzbesteuerung von Aufsichtsratsvergütungen geäußert. Das Urteil hat auch Bedeutung für die Mitglieder von Stiftungsräten.
Was ist wesentlich für das erfolgreiche Wirken einer Stiftung? Das ist natürlich eine sehr offene Frage, sprich es gibt entsprechend viele und unterschiedliche Antworten. Wesentlich ist ganz sicher eine gute ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Wieder einmal ein Untreue-Skandal: Bei einer großen gemeinnützigen Einrichtung soll es um überhöhte Rechnungen, sehr hohe Gehälter, teure Dienstwagen und u. a. um überhöhte Rechtsberatungskosten gehen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt insbesondere wegen Untreue (§ 266 Abs. 1StGB). Da geht es um einen etwaigen „Missbrauch“ einer Vermögensbetreuungsbefugnis. Man fragt sich auch in der Fachwelt, wann in der Welt der Gemeinnützigkeit ein solcher „Missbrauch“ vorliegt. § 55 AO Abs. 1 Nr. 3 bestimmt ...