01.02.2024 · Fachbeitrag ·
Editorial Februar 2024
Das Urteil des FG Hamburg vom 26.09.2023 (Az. 5 K 11/23, Abruf-Nr. 238384 ausf. mit Anm. von Knopp/Bornemann in npoR 2024, 31 ff.) war schon Gegenstand einer kurzen Betrachtung von Pfeffer (SB 2023, 235). Es geht darum, ob mit der Auffassung der Finanzverwaltung nach § 57 Abs. 3 AO n. F. bei Kooperationen im gemeinnützigen Bereich ein „doppeltes Satzungserfordernis“ bei beiden beteiligten (gemeinnützigen) Körperschaften notwendig ist.
01.02.2024 · Nachricht ·
In eigener Sache
Am 01.07.2023 ist das neue Stiftungsrecht in Kraft getreten. Seitdem gelten unter anderem auch ausführliche Regelungen zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen. Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts ...
Schwerpunkt
Beitrag
01.02.2024 · Fachbeitrag ·
Rechnungslegung
Bloße Vermögensumschichtungen führen bei gemeinnützigen Körperschaften nicht zu einer zeitnahen Mittelverwendung der dabei frei werdenden Mittel. Etwas anderes gilt für Vermögenserträge. Hier handelt es sich um ...
30.01.2024 · Nachricht ·
Gemeinnützigkeit
Erneut hat sich die Rechtsprechung mit der Frage befasst, ob der sog. strukturelle Inlandsbezug in Spendenrecht und AO mit EU-Recht konform ist. Das FG Münster meint „Nein“. Es sieht in diesen Regelungen eine unzulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit, weil sie vorrangig ausländische gemeinnützige Körperschaften trifft.
29.01.2024 · Nachricht ·
Spenden
Die Anerkennung der Spendenabzugsberechtigung für ausländische
Organisationen erfolgt künftig zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie ist mit der Eintragung im Zuwendungsempfängerregister ...
Schwerpunkt
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26.01.2024 · Fachbeitrag ·
Gemeinnützigkeit
Bei der satzungsmäßigen Feststellung der Gemeinnützigkeit kann das
Finanzamt Erkenntnisse heranziehen, die über die bloße Satzungsprüfung hinausgehen. Es kann die Freistellung ablehnen, wenn bis zum Zeitpunkt des ...
25.01.2024 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Der Begriff der Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) muss sich aus grundrechtlich verbürgten Prinzipien, Rechten und Werten ableiten lassen, so das FG Berlin-Brandenburg zum Fall einer Petitionsplattform. Dazu gehört insbesondere die Förderung der Ausübung der grundgesetzlich verbürgten Grundrechte, wie im Urteilsfall der Meinungsfreiheit, sowie der Förderung allgemeiner demokratischer Teilhabe, die sich aus dem Demokratieprinzip ergibt.
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