01.05.2021 · Nachricht · Editorial Mai 2021
Zur Höhe von echten und angeblichen Rechtsanwalts- und Beraterstundenhonoraren hört man die verschiedensten Angaben. Das ist auch in der Stiftungswelt nicht anders. Lange Zeit war der höchste Stundensatz, von dem ich je gehört hatte, ein solcher von 800 Euro. Kürzlich habe ich von einem Tagessatz für einen betriebswirtschaftlichen Berater aus der Anwaltswelt in Höhe von 15.000 Euro erfahren. Inwieweit diese Geschichte eine Marketingstory ist, weiß ich nicht. Die Geschichte gibt mir aber Anlass zu einigen ...
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30.04.2021 · Fachbeitrag ·
Haftung
Die Arbeit (gemeinnütziger) Stiftungen lebt vom Engagement ihrer Organe, Mitarbeiter und Förderer. Mit der Übernahme des Vorstandsamts gehen aber auch eine große Verantwortung und Haftungsrisiken einher.
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20.04.2021 · Fachbeitrag ·
Spenden
Spenden sind auch bei Stiftungen eine unverzichtbare Finanzierungsquelle. Im Umgang mit Spenden gibt es aber viele mögliche Fehler, die zu steuerlich ungünstigen Ergebnissen für die Stiftung oder den Spender führen ...
16.04.2021 · Nachricht ·
Erbschaftsteuer
Eine Leserin fragt: Ich habe eine Erbschaft gemacht. Zunächst war unklar, wer Erbe geworden ist. Nach rd. eineinhalb Jahren wurde der Rechtsstreit entschieden und mir ein Erbanteil zugewiesen. Dieser wurde nach Abzug der Freibeträge der Erbschaftsteuer unterworfen. Der Bescheid ist bestandskräftig. Nun überlege ich, einen Teil des Erbes in meine vorhandene Stiftung einzubringen. Allerdings sind seit dem Erbfall mehr als zwei Jahre verstrichen. Ist § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG trotzdem anwendbar?
16.04.2021 · Nachricht ·
Liquidität
Für Sponsoren spielt es neben der ideellen Motivation meist eine wichtige Rolle, dass sie ihre Leistungen an eine Stiftung als Betriebsausgaben abziehen können. Der BFH hat nun einige Klarstellungen zugunsten der ...
15.04.2021 · Nachricht ·
Familienstiftung
Ob das Familienprivileg nach § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG auch für Stiftungen im EU-/EWR-Ausland gilt, ist weiter ungewiss. Denn die Finanzverwaltung hat die Revision gegen ein Urteil des FG Hessen zurückgenommen.
15.04.2021 · Nachricht ·
Gemeinnützigkeit
Die Satzung muss sich auf eine Steuerbegünstigung festlegen. Die Formulierung aus der Mustersatzung („ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – kirchliche Zwecke“) kann nicht wörtlich beibehalten werden. Diese Auffassung vertritt das FG Hessen bei einem Verein.