27.09.2021 · Nachricht ·
Gemeinnützigkeit
Fordert eine Körperschaft, die im Bereich Forschung und Wissenschaft vertragliche Leistungen gegen Entgelt erbringt, unmittelbar die Allgemeinheit und ist daher gemeinnützig? Mit dieser Frage muss sich der BFH unter dem Az. V R 37/20 befassen. Konkret geht es um die fachliche Prüfung und Freigabe wissenschaftlicher Beiträge zur Veröffentlichung (sog. wissenschaftliches Editieren).
24.09.2021 · Fachbeitrag ·
Stiftungsvorstand
Ob und unter welchen Voraussetzungen Organmitgliedern rechtsfähiger Stiftungen durch Kontroll- und Aufsichtsorgane Entlastung erteilt werden kann, ist vor dem Hintergrund fehlender gesetzlicher Regelungen streitig.
20.09.2021 · Nachricht ·
Gemeinnützigkeit
Der Träger einer Privatschule fördert mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich ...
13.09.2021 · Nachricht ·
Mitgliederversammlung
Virtuelle Sitzungen von Stiftungsvorständen und sonstigen Stiftungsorganen sind auch ohne entsprechende Satzungsregelung nun bis zum 31.08.2022 möglich – und nicht mehr nur bis Ende 2021. So sehen es die neuen Übergangsregelungen im „Aufbauhilfegesetz 2021“ vor.
13.09.2021 · Nachricht ·
Umsatzsteuer
Abrechnungen von Krankentransport- und Rettungsdienstleistungen
gegenüber Sozialversicherungsträgern, die ein Rettungsdienst (gemeinnütziger Verein) für den Träger des Rettungsdienstes und die anderen ...
13.09.2021 · Nachricht ·
Zweckbetriebe
Ein gewerblicher Anbieter, der durch die Steuerbegünstigung eines konkurrierenden gemeinnützigen Mitbewerbers Wettbewerbsnachteile vermutet, kann gegen das Finanzamt klagen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden.
01.09.2021 · Nachricht · Editorial September 2021
Mit dem neuen Stiftungsrecht werden wir Stiftungspraktiker und -wissenschaftler vor zahlreiche neue Fragen und Probleme gestellt. Da ist ein genauer Blick auf das neue Recht zu richten, um es richtig zu verstehen. Das gibt mir zugleich die Hoffnung, dass der in der Vergangenheit nicht nur von Stiftungsbehörden so oft praktizierte rein formale Blick einmal mehr infrage gestellt wird. Geht es um die Anwendung neuen Rechts, ist stets der Blick auf den materiellen Inhalt, auf den Sinn und Zweck der neuen Regelung ...
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