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15.07.2024 · Fachbeitrag ·
Betriebsveranstaltung
Die Belegschaft motivieren, das Kennenlernen übergreifend ermöglichen, zum Jahresende für die Mitarbeit danken – das alles sind Gründe, warum Sie in Ihrem Vermittlerbetrieb Betriebsveranstaltungen durchführen.
10.07.2024 · Nachricht ·
Gewerbesteuer
Nach § 4 Abs. 5b EStG gilt: Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben. Dennoch entschied das FG Düsseldorf, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer steuerpflichtige ...
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04.07.2024 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Versicherungsvermittler erhalten ihre Provision bzw. Courtage vom Versicherer – und diese ist von der Umsatzsteuer befreit. Werden daneben Zusatzleistungen erbracht, z. B. über Servicevereinbarungen oder den Betrieb ...
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03.07.2024 · Fachbeitrag ·
Arbeitgeberleistungen
In vielen Vermittlerbetrieben stehen kleine Gesten und Aufmerksamkeiten für die Mitarbeiter auf der Tagesordnung. So werden diesen oftmals Getränke und kleinere Leckereien kostenlos zur Verfügung gestellt.
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13.05.2024 · Fachbeitrag ·
Pensionszusage
Immer wieder werden Fälle vor den Finanzgerichten behandelt, in denen Anwartschaften aus Pensionszusagen von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) vorzeitig abgefunden werden und bei denen die steuerlichen ...
13.05.2024 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Viele Unternehmen haben seit der Einführung des Pensionsfonds zum 01.01.2002 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, unmittelbare Versorgungszusagen auf einen Pensionsfonds auszulagern. Die Gründe sind vielfältig.
10.05.2024 · Nachricht ·
Lohnsteuer
Der BFH hat eine wichtige und in der Praxis umstrittene Frage zu Betriebsveranstaltungen geklärt: Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs offenstehen. Außerdem hat der BFH entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal „Betriebsveranstaltung“ in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG entspricht.