Zeigt sich bei Gewerbeimmobilien aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass ein Objekt nicht vermietbar ist, so muss der Steuerpflichtige zielgerichtet darauf hinwirken, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen. Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten, so das Urteil des FG Nürnberg.
Verpachtet der Steuerpflichtige seinem Ehegatten eine Gaststätte zu einem Pachtzins, der erheblich unterhalb der Untergrenze der ortsüblichen Marktpacht liegt, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass dies ...
Vor dem 1.1.2008 erzielte Verluste aus Aktiengeschäften können nach der im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer getroffenen Übergangsregelung im Rahmen einer fünfjährigen Übergangsregelung mit ...
Notare können den Teil ihrer Abgaben an die Notarkasse, der als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung anzusehen ist, als Sonderausgaben abziehen. Für das Steuerjahr 2016 sind maximal 6.479 EUR abzugsfähig.
Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Anleger können gezahlte Optionsprämien folglich steuermindernd geltend machen. Im Steuerabzugsverfahren der Kreditinstitute wird diese ...
Insbesondere bei Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen kommt es häufig (z. B. durch Gleichstellung potenzieller Miterben) zu teilentgeltlichen Rechtsgeschäften. Wenn nun der neue Eigentümer innerhalb ...
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Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des betrieblichen Kfz durch den Arbeitnehmer wird nicht nur um pauschale Nutzungsentgelte gemindert, sondern auch um einzelne (individuelle) Kosten (hier: Kraftstoffkosten), die der Arbeitnehmer nachweisbar getragen hat. Unerheblich ist, ob der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt worden ist. Ist das Nutzungsentgelt höher als der geldwerte Vorteil, sind keine Werbungskosten oder ein negativer geldwerter Vorteil anzusetzen.