Kosten für Seminare mit persönlichkeitsbildendem Charakter sind nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die vermittelten Lerninhalte „auch“ im beruflichen Alltag eingesetzt werden und für die berufliche Entwicklung förderlich sein können.
Indizien dafür, dass ein Honorararzt in die Organisation des Krankenhauses eingebunden ist, liegen vor, wenn ihm die Patienten zugeteilt werden, die Verwaltung die Zeiteinteilung bzw. den Dienst-/Einsatzplan vorgibt, ...
Ein unbeschränkter Sonderausgabenabzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht möglich, wenn der Steuerpflichtige nicht in die elektronische Datenübermittlung der Vorsorgeaufwendungen eingewilligt ...
Das FG muss alles unternehmen, um bisher ungenannt gebliebene Geschäftspartner und „erdrückende“ Beweismittel selbst zu ermitteln und in das Verfahren einzuführen. Es darf sich insoweit nicht auf die ...
Nach § 10a Satz 1 GewStG wird der maßgebende Gewerbeertrag um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften ...
Webinar zu den Brennpunkten in der Lohnsteuer- und SV-Prüfung
Hoher Zeitaufwand, saftige Nachzahlungen? Durch eine gute Vorbereitung auf die Betriebsprüfung lässt sich das vermeiden! Das Webinar „Brennpunkte in der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung“ macht Sie mit wichtigen Anforderungen vertraut und gibt Tipps für einen reibungslosen Prüfungsablauf.
Welche Mandanten sind betroffen? Welche Rechnungsformate sind künftig noch zulässig? Welche Ausnahmen und Übergangsfristen gibt es? Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht beantwortet Ihnen alle wichtigen Fragen zur neuen E-Rechnungs-Pflicht ab 01.01.2025.
Neu! IWW-Webinar Steuergestaltung für die tägliche Praxis
Ihre Mandanten wollen Steuern sparen – und wir zeigen Ihnen den Weg dahin! Das IWW-Webinar am 15.05.2025 bietet Ihnen einen Strauß an interessanten Möglichkeiten, mit denen Sie die Steuerlast Ihrer Mandanten legal und betriebsprüfungssicher reduzieren.
Die smarte juris Business-Lösung juris Steuerberater Praxis vernetzt Praxisliteratur des IWW Instituts und des Stollfuß Verlags mit Vorschriften sowie hilfreichen Tools. Intuitiv recherchieren Sie Handlungsempfehlungen, Rechtsgrundlagen, Hintergründe. So sicher Sie sich ab und arbeiten effizienter.
Bei der für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsamen sog. Drei-Objekt-Grenze sind aneinandergrenzende, selbstständig veräußerbare und nutzbare Mehrfamilienhausgrundstücke grundsätzlich als jeweils gesonderte wirtschaftliche Einheiten zu zählen, die auch durch eine Vereinigung/Zuschreibung im Grundbuch nicht zu einem einzigen Objekt („Häuserzeile“ oder „Straßenzug“) werden können.