1. Besteht bei einem Zuwendungsgeschäft zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis, besteht eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten Schenkung; diese Vermutung gilt aber nur zugunsten Dritter, deren schutzwürdige Interessen durch das Vorliegen einer gemischten Schenkung tangiert würden, nicht dagegen zugunsten der Vertragsparteien des Rechtsgeschäfts selbst. 2. Mit der Regelung, dass eine „den Umständen nach zu ...
Allein eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von Ehegatten rechtfertigt nicht gem. § 1381 BGB die Annahme einer unbilligen Härte der Ausgleichspflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Vielmehr müssen weitere ...
Der BGH hat aktuell Folgendes entschieden: Besteht bei einem Zuwendungsgeschäft zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis, besteht eine ...
1.Der Lottogewinn eines Ehegatten ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen. 2.Dass der Lottogewinn längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt für sich genommen auch keine grobe Unbilligkeit i.S. von § 1381 Abs. 1 BGB. (BGH 16.10.13, XII ZB 277/12, n.v., Abruf-Nr. 133421 )
Der BGH hat aktuell entschieden, dass der Lottogewinn eines Ehegatten bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen ist (BGH 16.10.13, XII ZB 277/12, ...
Ein Lottogewinn unterfällt nicht dem privilegierten Anfangsvermögen gem. § 1374 Abs. 2 BGB. Diesem liegt keine der Erbschaft oder Schenkung vergleichbare persönliche Beziehung zugrunde. Gleiches gilt für den ...
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Der BGH hat heute entschieden: Ein vom Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen (BGH 16.10.13, XII ZB 277/12).