30.05.2016 · Nachricht · Religiöse Kindererziehung
Bestimmen Kindeseltern die Religionszugehörigkeit ihres Kindes, bleibt diese Bestimmung auch verbindlich, wenn das Kind – nach einem Entzug der elterlichen Sorge unter vormundschaftlicher Verantwortung des Jugendamts – in einer Pflegefamilie aufwächst, die einer anderen Religion angehört und nach dieser lebt. Der Vormund ist nicht befugt, die Erstbestimmung der leiblichen Eltern zu ändern (OLG Hamm 29.3.16, 2 UF 223/15).
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20.04.2016 · Fachbeitrag ·
Umgangsrecht
Auch bei Umgangsregelungen ist unmittelbarer Zwang möglich, soweit er sich nicht gegen das Kind richtet, § 90 Abs. 2 FamFG. Im Regelfall ist dies aber nicht sinnvoll. Denn hierdurch kann nicht ein im Kindeswohl ...
Schwerpunkt
Beitrag
04.04.2016 · Fachbeitrag ·
Elterliche Sorge
Ob ein Kind geimpft wird oder nicht, ist eine bedeutsame Angelegenheit i. S. des § 1628 S. 1 BGB. Bei Dissens der Kindeseltern kann das Familiengericht die Entscheidung über konkret durchzuführende Impfungen einem ...
20.11.2015 · Fachbeitrag ·
Umgangsrecht
Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten: Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG) gebietet, strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären. Es bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls, ob die Verfahrensdauer angemessen ist. Dabei ist auch das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten zu berücksichtigen (BVerfG 25.4.15, 1 BvR 3326/14, FamRZ 15, 1093, Abruf-Nr. 145699 ).
19.08.2015 · Fachbeitrag ·
Sorgerecht
Allein der Wille des Kindes rechtfertigt keinen Sorgerechtsentzug, erst recht nicht im Wege der einstweiligen Anordnung (OLG Hamm 22.6.15, II-4 UF 16/15, Abruf-Nr. 145096 ).
20.05.2015 · Nachricht · Umgangsrecht
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde gegen den befristeten Ausschluss des Umgangsrechts eines Vaters mit seinem Kind und gegen das Fehlen eines effektiven Beschleunigungsrechtsbehelfs im Umgangsverfahren nicht ...
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20.04.2015 · Fachbeitrag ·
Vermögenssorgepflicht
1. Haben die Eltern ein Sparbuch auf den Namen ihres Kindes angelegt, damit auf dieses Einzahlungen Dritter wie z.B. der Großeltern vorgenommen werden können, spricht dies für das Kind als Forderungsinhaber, auch wenn die Eltern das Sparbuch im Besitz behalten. 2. Von einer Verletzung der Vermögenssorgepflicht ist auszugehen, wenn die Eltern Abhebungen vom Sparbuch des Kindes z.B. für Kinderzimmermöbel, Urlaubsreisen, Geschenke und Kleidung für das Kind ausgeben, weil die Finanzierung dieser Bedürfnisse ...