20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Wird Barkindesunterhalt für ein minderjähriges Kind geschuldet, ist der Unterhaltsschuldner zur Erlangung seiner Leistungsfähigkeit verpflichtet, neben seiner Haupttätigkeit auch noch eine zumutbare Nebentätigkeit aufzunehmen, wenn sein erzielbares bereinigtes Einkommen für den Mindestunterhalt nicht ausreicht. Ist die Ausübung einer Nebentätigkeit unter der Woche aufgrund der Arbeits- und Fahrzeiten nicht möglich, kommt sogar die Aufnahme einer Nebentätigkeit am Wochenende in Betracht (OLG Köln ...
20.07.2015 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
a) Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für die Berechnung der Höhe des – auch für den Elternunterhalt einzusetzenden – Taschengeldanspruchs im Regelfall eine Quote von fünf Prozent des bereinigten ...
15.07.2015 · Nachricht · ELTERNUNTERHALT
Nach Ansicht des BGH kann der Tatrichter für die Berechnung der Höhe des – auch für den Elternunterhalt einzusetzenden – Taschengeldanspruchs im Regelfall eine Quote von fünf Prozent des bereinigten ...
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14.07.2015 · Nachricht · Ehegattenunterhalt
Der BGH hat Folgendes entschieden: Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, unberücksichtigt bleiben muss, weil es aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammt, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands, unterfällt der Gesamtanspruch dem Rang des § 1609 Nr. 2 BGB (BGH 1.10.14, XII ZB 185/13, FamRZ 14, 1987, Abruf-Nr. 172722).
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03.07.2015 · Fachbeitrag ·
Wirksamkeit eines Ehevertrags
Das gesetzliche Verbot des Verzichts auf Trennungsunterhalt kann durch ein pactum de non petendo nicht umgangen werden (BGH 29.1.14, XII ZB 303/13, FamRZ 14, 629, Abruf-Nr. 140845 ).
19.05.2015 · Fachbeitrag ·
Ehegattenunterhalt
Zur Nachforderung „vergessenen“ Altersvorsorgeunterhalts (BGH 19.11.14, XII ZB 478/13, NJW 15, 334, Abruf-Nr. 173926 ).
20.04.2015 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Auch bei getrennt lebenden, verheirateten und gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist eine Vertretung des Kindes durch das Jugendamt als Beistand zur gerichtlichen Geltendmachung von Kindesunterhalt zulässig (BGH 29.10.14, XII ZB 250/14, FamRZ 15, 130, Abruf-Nr. 173170 ).