Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer Schenkung oder Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs besteht dagegen nicht (BGH 28.11.12, XII ZR 19/10, FamRB 13, 72, Abruf-Nr. 130958 ).
Ein Kind, das nach seinem Schulabschluss zunächst keine Ausbildung beginnt, verliert nicht den Anspruch auf Unterhalt für eine später begonnene angemessene Ausbildung. Auch ein 24-jähriges Kind kann noch eine ...
Wurde ein unterhaltspflichtiges Kind rechtskräftig dazu verurteilt, Ansprüche auf Elternunterhalt, die der Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht geltend macht, durch die Annahme eines Darlehensangebots des ...
1.Ein nach Eintritt der gesetzlichen Regelaltersgrenze erzieltes Erwerbseinkommen aus einer Nebentätigkeit ist für die Unterhaltsbemessung nicht außer Betracht zu lassen (im Anschluss an BGH FamRZ 11, 454). 2.Zur Bemessung des sogenannten angemessenen Wohnwerts, wenn der Unterhaltsverpflichtete das Eigenheim zusammen mit einem unterhaltsberechtigten Kind bewohnt. 3.An den Unterhaltsberechtigten erbrachte Leistungen der Krankentagegeldversicherung, die auf während bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft ...
Der Kindesunterhaltsanspruch eines Minderjährigen, der eine Ausbildung aufnimmt, entfällt oder reduziert sich für den gesamten Monat im Sinne von § 1602 Abs. 1 BGB ab dem Beginn des Monats, in dessen Verlauf die ...
Der BGH hat entschieden: Im Sinne des Grundsatzes des Nachrangs von Sozialleistungen bleibt es bei dem Aufrechnungsverbot (BGH 8.5.13, XIIZB 192/11, n.v).
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Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH verhandelt heute über die Frage, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen einen auf einen Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsanspruch mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.